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Das Schadengutachten
Ein Schadengutachten, oft auch als Unfallgutachten bezeichnet, ist ein essenzielles Dokument nach einem Verkehrsunfall. Es liefert eine detaillierte Analyse der entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug und bildet die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung. Dieses Kfz-Gutachten ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Schäden ordnungsgemäß erfasst und der Schaden vollständig erstattet wird. Voraussetzung für ein Kfz-Gutachten ist eine Schadenshöhe über der sogenannten Bagatellgrenze (750€ - 1000€).
2. Was ist ein Schadengutachten?
2.1. Definition
Ein Unfall- oder Schadengutachten ist eine detaillierte technische und wirtschaftliche Beurteilung der Schäden, die bei einem Verkehrsunfall an einem Fahrzeug entstanden sind. Es wird von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellt und umfasst alle relevanten Aspekte des Schadens, von der Schadensermittlung bis zur Kostenkalkulation.
2.2. Zweck
Das Hauptziel eines Schadengutachtens ist es, den entstandenen Schaden genau zu beziffern und zu dokumentieren. Es dient als Grundlage für die Regulierung des Schadens durch die gegnerische Versicherung oder, in einigen Fällen, durch die eigene Kaskoversicherung. Außerdem kann es bei juristischen Auseinandersetzungen als Beweismittel dienen.
3. Wann ist ein Schadengutachten erforderlich?
3.1. Unverschuldeter Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, ein unabhängiges Kfz-Gutachten erstellen zu lassen. Dies stellt sicher, dass der Schaden umfassend dokumentiert wird und Sie die maximale Schadensersatzleistung erhalten.
3.2. Hoher Schaden
Bei Unfällen mit größeren Schäden ist ein Kfz-Sachverständiger nahezu immer erforderlich. Die Grenze liegt in der Regel bei Schäden, die über der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro liegen.
3.3. Totalschaden
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, also wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, ist ein Schadengutachten unerlässlich, um die Höhe des Totalschadens und den Restwert des Fahrzeugs zu ermitteln.
3.4. Unklare Schuldfrage
Wenn die Schuldfrage unklar ist, kann ein Schadengutachten dabei helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und zur Klärung beizutragen.
4. Was umfasst ein Schadengutachten vom Kfz-Gutachter?
4.1. Schadensermittlung und -dokumentation
Der Kfz-Sachverständige dokumentiert alle sichtbaren und versteckten Schäden am Fahrzeug. Dazu gehört eine umfassende Fotodokumentation, die detailliert aufzeigt, welche Teile beschädigt sind und wie schwer die Schäden ausfallen.
4.2. Reparaturkostenkalkulation
Basierend auf den festgestellten Schäden erstellt der Gutachter eine genaue Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten. Hierbei werden die Kosten für Ersatzteile, Arbeitszeit und sonstige Aufwendungen berücksichtigt.
4.3. Restwertermittlung
Falls das Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird, ermittelt der Sachverständige den Restwert des Fahrzeugs. Dieser Wert gibt an, wie viel das beschädigte Fahrzeug noch wert ist, und wird von spezialisierten Restwertbörsen oder -händlern abgeleitet.
4.4. Merkantiler Minderwert
Der merkantile Minderwert wird zusätzlich zu den reinen Reparaturkosten von der Versicherung erstattet. Er stellt sicher, dass der Geschädigte für den langfristigen Wertverlust seines Fahrzeugs entschädigt wird, der auch nach einer Reparatur besteht.
4.5. Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zu erwerben. Dieser Wert wird insbesondere bei Totalschäden herangezogen, um die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.
4.6. Nutzungsausfallentschädigung
Sollte Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit sein, wird im Kfz-Gutachten auch der Nutzungsausfall berücksichtigt. Dies ist die Entschädigung, die Ihnen für den Zeitraum zusteht, in dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
5. Der Ablauf eines Kfz-Gutachtens in München & Umgebung
5.1. Beauftragung des Kfz-Gutachters
Nach einem Unfall sollten Sie so schnell wie möglich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, um den Schaden zu begutachten. Dabei haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu wählen.
5.2. Vor-Ort-Besichtigung
Der Gutachter führt eine detaillierte Inspektion des Fahrzeugs in München & Umgebung durch. Dies umfasst die äußere Besichtigung sowie, falls erforderlich, das Aufdecken von verdeckten Schäden durch den Einsatz spezieller Werkzeuge oder Techniken.
5.3. Erstellung des Gutachtens
Nach der Begutachtung erstellt der Sachverständige das Kfz-Gutachten, das alle relevanten Details zum Schaden, den Reparaturkosten, dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert enthält. Dieses Schadengutachten wird dann an Sie und gegebenenfalls an die Versicherung weitergeleitet.
5.4. Schadensregulierung
Mit dem fertigen Kfz-Gutachten können Sie Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Das Gutachten dient als Grundlage für die Auszahlung der Reparaturkosten oder der fiktiven Abrechnung.
6. Fazit
Ein Kfz-Gutachten ist ein unverzichtbares Instrument zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es gewährleistet, dass alle Schäden korrekt erfasst und vom Kfz-Sachverständigen bewertet werden, und bildet die Grundlage für die Auszahlung durch die Versicherung. Durch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters in München & Umgebung stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden.
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Ugur Karlitepe, B.Eng. & Kfz-Sachverständiger
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Häufig gestellte Fragen
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