Fiktive Abrechnung nach Unfall – Schaden auszahlen lassen statt reparieren.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung können Sie die erforderlichen Reparaturkosten auf Grundlage eines Kfz-Gutachtens geltend machen und selbst entscheiden, ob und wann Sie Ihr Fahrzeug reparieren.
Bei einer fiktiven Abrechnung ist ein detailliertes Unfallgutachten von einem unabhängigen Kfz-Gutachter in München besonders wichtig. Nicht erkannte oder nicht kalkulierte Schäden können sich unmittelbar auf die Höhe der Regulierung auswirken.
Reparaturkosten auf Gutachtenbasis abrechnen
Keine sofortige Reparatur erforderlich
Schaden unabhängig und vollständig dokumentieren
Freie Entscheidung über die spätere Reparatur

Mobiler Service
Vor-Ort Besichtigungen für die Erstellung des Kfz-Gutachtens.
Unabhängig & objektiv
Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse.
Schnelle Terminvergabe
Schadenaufnahme in der Regel noch am selben Tag.
24/7 Betreeung
Für Sie da, bis zur vollen Schadenregulierung.
Gerichtsfeste Kfz-Gutachen
Unsere Gutachten sind nachvollziehbar und belastbar.
Ingenieurskompetenz
Über 7 Jahre Erfahrung in der Automobilbranche.
Was ist eine fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens wird das Fahrzeug nicht zwingend repariert. Statt einer Reparaturrechnung dient die fachgerechte Schadenkalkulation als Grundlage für die Regulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Sie können anschließend selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug später, günstiger oder zunächst gar nicht reparieren lassen. Die nicht angefallene Mehrwertsteuer wird bei einer rein fiktiven Abrechnung grundsätzlich nicht erstattet. Sie erhalten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die reinen Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt.

Voraussetzungen für eine fiktive Abrechnung.
Unverschuldeter Verkehrsunfall
Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung
Schaden fachgerecht ermitteln
Reparaturweg und Reparaturkosten müssen nachvollziehbar kalkuliert werden
Fahrzeug muss nicht sofort repariert werden
Sie entscheiden selbst über die weitere Verwendung des Fahrzeugs
Mehrwertsteuer nur bei tatsächlichem Anfall
Nicht angefallene Umsatzsteuer wird nicht fiktiv ausgezahlt
Totalschaden gesondert betrachten
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gelten andere Grundlagen für die Regulierung
Vorteile und Nachteile der fiktiven Abrechnung.
Vorteile:
Finanzielle Flexibilität
Sie können über den regulierten Schadenbetrag im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen frei verfügen.
Fahrzeug weiter nutzen
Ist das Fahrzeug weiterhin verkehrssicher, kann eine sofortige Reparatur unter Umständen entfallen.
Reparatur selbst bestimmen
Sie entscheiden, ob, wann und in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Gutachten als Grundlage
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert Schadenumfang und erforderliche Reparaturkosten.
Nachteile:
Berechtigte Kürzungen der Versicherung möglich
Die angegebenen Stundenverrechnungssätze können gekürzt oder Verbringungskosten können gestrichen werden. Ein professionelles Kfz-Gutachten minimiert diese Kürzungen, aber ausschließen lassen sie sich nicht.
Regulierung von Folgeschäden schwierig
Bei Folgeschäden am selben Bauteil oder versteckte Schäden, die nicht repariert wurden, kann die Versicherung argumentieren, dass der Schaden nicht vom Unfall stammt bzw. bereits reguliert wurde.
Wiederverkauf bei keiner Reparatur
Falls der Schaden nicht repariert wurde kann das zu einem geringerem Preis beim Wiederverkauf führen.
Lassen Sie die Reparatur von Ihrem Kfz-Gutachter bestätigen. Die Fiktive Abrechnung lohnt sich vor allem dann, wenn sie in Eigenleistung oder durch Kontakte das Fahrzeug zu einem erschwinglicheren Preis als im Kfz-Gutachten ermittelt, reparieren können.
Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter wichtig ist?
Gerade bei einer fiktiven Abrechnung des Unfallschadens sollten sämtliche Fahrzeugwerte objektiv und nachvollziehbar ermittelt werden. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter in München dokumentiert den Schaden umfassend und erstellt ein vollständiges Unfallgutachten.
Neben den Reparaturkosten werden auch der Wiederbeschaffungswert, der Restwert sowie die Wertminderung berücksichtigt. Dadurch erhalten Sie eine belastbare Grundlage für die Schadenregulierung.
Objektiv & unabhängige Bewertung
Wir begutachten Ihren Schaden neutral und fachgerecht für eine faire Regulierung.
Ermittlung aller Fahrzeugwerte
Berechnung aller Werte mit gerichtsanerkannten Kalkulationssoftwares
Schnelle Terminvergabe am selben Tag
In der Regel nehmen wir Ihren Schaden noch am selben Tag auf
Gerichtsfestes
Kfz-Gutachten
Unsere Kfz-Gutachten dienen als Grundlage für die weitere Schadenegulierung dienen.
Welche Kosten können bei einer fiktiven Abrechnung berücksichtigt werden?
Bei der fiktiven Abrechnung bildet die im Unfallgutachten ermittelte Reparaturkalkulation die Grundlage für die Regulierung des Fahrzeugschadens. Dabei besteht eine fachgerechte Reparatur nicht nur aus Ersatzteilen und Arbeitslohn. Je nach Schadenbild können zahlreiche weitere Arbeitsschritte erforderlich sein.
Reparatur-, Arbeits und Lackierkosten
Im Kfz-Gutachten werden die erforderlichen Arbeitszeiten für Demontage, Montage, Instandsetzung und den Austausch beschädigter Fahrzeugteile, sowie Lackierarbeiten berücksichtigt.
Benötigte Ersatzteile laut Kfz-Gutachten
Sind Bauteile nicht fachgerecht instand zu setzen oder die Instandsetzung wäre witschaftlich nicht sinnvoll, können die Ersatzteile entsprechend der technischen Schadenkalkulation berücksichtigt werden.
UPE
Aufschläge
Werkstätten können regional Aufschläge auf die Preisempfehlungen der Hersteller berechnen. Ob diese erstattungsfähig sind, hängt von den Voraussetzungen des konkreten Falls ab.
Verbringungskosten
Werden Fahrzeuge oder Bauteile im Reparaturablauf zu einem externen Lackierbetrieb verbracht, können Verbringungskosten entstehen. Auch deren Erstattungsfähigkeit ist ein häufiger Streitpunkt.
Ablauf bei einer fiktiven Abrechnung.
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Schaden begutachten
Unfallschaden wird vollständig dokumentiert und technisch bewertet.
Reparaturkosten kalkulieren
Alle erforderlichen Reparaturarbeiten, Ersatzteile und Lackierarbeiten werden ermittelt.
Ansprüche geltend machen
Das Kfz-Gutachten bildet die Grundlage für die Schadenregulierung gegenüber der Versicherung.
Auszahlung geltend machen
Die Versicherung reguliert die erstattungsfähigen Schadenpositionen.
Warum kürzen Versicherungen bei einer fiktiven Abrechnung?
Gerade bei einer fiktiven Schadenabrechnung kommt es regelmäßig vor, dass Versicherungen die im Kfz-Gutachten kalkulierten Reparaturkosten überprüfen und einzelne Positionen kürzen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede vorgenommene Kürzung im konkreten Fall berechtigt ist. Die Zulässigkeit hängt von den jeweiligen Umständen und rechtlichen Voraussetzungen ab.
Kürzung erhalten? Nicht ungeprüft akzeptieren.
Ein Prüfbericht der Versicherung ersetzt nicht die individuelle technische Beurteilung des tatsächlich beschädigten Fahrzeugs. Wurde der Schaden durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen begutachtet, können technische Kürzungen anhand des Gutachtens geprüft und gegebenenfalls fachlich eingeordnet werden.
Bei rechtlichen Fragen zur Erstattungsfähigkeit einzelner Positionen sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.
Typische Kürzungspositionen:
Werkstattverrechnungssätze
Die Versicherung kann versuchen, niedrigere Stundenverrechnungssätze zugrunde zu legen oder auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit zu verweisen.
Wertminderung
Versicherungen versuchen oft fälschlicherweise zu behaupten, ohne Reparatur gäbe es keine Wertminderung. Das ist falsch; der merkantile Minderwert entsteht bereits durch das Unfallereignis selbst.
UPE-Aufschläge
Aufschläge auf Ersatzteilpreise werden bei einer fiktiven Abrechnung teilweise aus der Kalkulation gestrichen.
Verbringungskosten
Auch kalkulierte Kosten für die Verbringung des Fahrzeugs oder einzelner Bauteile können Gegenstand einer Kürzung sein.
Reparatur- und Arbeitspositionen
Einzelne im Gutachten vorgesehene Arbeitsschritte können durch einen Prüfbericht infrage gestellt oder reduziert werden.
Lackierarbeiten
Auch bei Lackierzeiten, Lackmaterial oder notwendigen Beilackierungen können unterschiedliche technische Bewertungen entstehen.
Wichtige Tipps zur fiktive Abrechnung.
01. Schaden unabhängig begutachten lassen
Lassen Sie den Schaden möglichst vollständig durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter dokumentieren. Gerade verdeckte Schäden können die tatsächlichen Reparaturkosten erheblich beeinflussen.
02. Nicht nur sichtbare Schäden berücksichtigen
Hinter Stoßfängern, Verkleidungen oder beschädigten Karosseriebauteilen können weitere Schäden vorhanden sein. Je nach Schadenbild können zusätzliche Prüfungen oder Demontagearbeiten erforderlich sein.
03. Kürzungen der Versicherung prüfen lassen
Werden Positionen aus dem Kfz-Gutachten gekürzt, sollten diese nicht automatisch als technisch korrekt angesehen werden. Technische Kürzungen können durch den Sachverständigen geprüft werden. Rechtliche Fragen gehören in die Hände eines Verkehrsrechtsanwalts.
04. Spätere Reparatur dokumentieren
Entscheiden Sie sich später doch für eine Reparatur, kann eine Reparaturbestätigung sinnvoll oder – je nach weiterem Anspruch – erforderlich sein. Sie dokumentiert, welche Unfallschäden tatsächlich beseitigt wurden.
05. Vorschäden offen angeben
Bereits vorhandene Schäden oder frühere Unfallschäden sollten dem Gutachter mitgeteilt werden. Eine klare Abgrenzung zwischen Vorschaden und aktuellem Unfallschaden ist für eine nachvollziehbare Schadenregulierung besonders wichtig.
